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Unsere Leistungen im Bereich Unfallschaden

09323 - 875810

Unsere Leistungen im Bereich Unfallschaden

09323 - 875810

Wir erstellen für Sie ein Unfallschadengutachten und halten alle Ihnen entstandenen Schäden

genauestens fest. Rufen Sie uns an.

Unsere Leistungen bei Autounfällen

Als Geschädigter sind Sie in der Pflicht, die Schäden vollumfänglich zu dokumentieren. Denn Schäden, die Sie nicht festhalten, können sonst von der Versicherung des Schädigers angefochten werden.


Nach einem Unfall dient das Unfallgutachten als wichtiges Beweismittel für den Nachweis aller Ihnen entstandenen Schäden und der damit verbundenen Kosten.

Wir erstellen Ihnen unabhängig und weisungsfrei ein qualifiziertes Beweissicherungsgutachten bezüglich des eingetretenen Schadens.


Damit wird der Schaden überhaupt erst einmal dokumentiert.


Dabei gilt: Sie haben immer und uneingeschränkt das Recht, den Sachverständigen Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens einzuschalten – unabhängig von der gegnerischen Versicherung.


Die Kosten für den Sachverständigen müssen von der Versicherung des Unfallgegners bezahlt werden!

Sie müssen dabei keinerlei Weisung oder Vorschläge der gegnerischen Versicherung beachten!


Sie müssen weder Ihr Fahrzeug von einem Sachverständigen des Versicherers besichtigen lassen, noch sich auf eine „Partnerwerkstatt“ der Versicherung verweisen lassen.

Wir erstellen Ihr Haftpflichtschaden-Gutachten

gründlich, schnell und transparent

1.

Sie beauftragen uns.

2.

Wir kommen zu Ihnen oder Sie zu uns.

3.

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug.

4.

Wir kalkulieren den Schaden.

  • 3. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug.

    Bei der Schadenaufnahme wir das Fahrzeug genau untersucht und dokumentiert. Schriftlich wie auch Fotografisch.


    Es werden die Fahrzeugdaten aufgenommen:


    Kilometerstand

    Fahrgestellnummer (VIN)

    Hauptuntersuchung

    Reifengrößen inkl.

    Fabrikat und Profiltiefe

    Ausstattungsvarianten

    Sonderzubehör bzw.

    Fahrzeugumbauten


    Es werden die Unfalldaten aufgenommen:


    Geschädigter

    Unfallgegner

    (Fahrzeughalter und Fahrer)

    Unfallgegnerkennzeichen

    Unfalltag

    Versicherung des Unfallgegners inkl. Versicherungs- bzw. Schadennummer


    Es werden, am Fahrzeug befindliche, Vorschäden aufgenommen:


    Oder die Unfallfreiheit festgestellt.

     

    Es werden die unfallbedingten Schäden aufgenommen.


    Zu erneuernde Fahrzeugteile

    Instandzusetzende Fahrzeugteile

    Lackbeschädigungen

    Prüfarbeiten

    Fahrwerksvermessung

    u. v. m.

  • 4. Nachdem wir Ihr Fahrzeug vor Ort besichtigt haben, wird in unserem Büro der Schaden kalkuliert

    Die Reparaturkostenkalkulation wird mit Hilfe der Audatex Sachverständigen-Software kalkuliert. Somit können die Preise nach Herstellervorgaben verwendet werden. Für die Reparaturkalkulation ermitteln wir die aktuellen Stundenverrechnungssätze der Reparaturwerkstatt sowie deren Lackaufschläge, Ersatzteilpreisaufschläge und eventuelle Verbringungskosten. Instandsetzungszeiten richten sich nach dem individuellen Schaden und werden vom Sachverständigen unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben festgelegt.


    Der Wiederbeschaffungswert (Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall) wird ermittelt.

    Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges hängt von vielen Faktoren ab. Fahrzeugmodell, Fahrzeugalter, die Laufleistung, Ausstattung und Vorschäden. Zusätzlich fließt auch der regionale Markt mit ein.


    Die Wertminderung wird ermittelt.

    Diese wird mit verschiedenen Berechnungsmodellen errechnet und durch den Sachverständigen schadenbezogen festgelegt.


    Die Höhe des Nutzungsausfalles wird ermittelt.

    Dies geschieht mithilfe der Schwackeliste


    Im Falle eines Totalschadens wird auch der Restwert (Wert des beschädigten Fahrzeuges) ermittelt.

    Die Restwertermittlung wird durch eine sogenannte Restwertbörse ermittelt. In dieser Börse bieten Fahrzeughändler in einem Zeitraum von 24 Stunden für das Unfallfahrzeug (Um diesen Zeitraum verlängert sich die Erstellung des Gutachtens).


    Das Fahrzeug muss nicht verkauft werden.

    Die gegnerische Versicherung ist aber berechtigt das höchste Restwertangebot vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen. Die Schadenhöhe berechnet sich aus Wiederbeschaffungswert minus Restwert.


    Normalerweise können wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden das Gutachten per E-Mail versenden.

    Zu Stoßzeiten kann die Bearbeitung etwas länger dauern. Im Falle einer notwendigen Achsvermessung oder der Demontage von Fahrzeugbauteilen kann sich die Fertigstellung des Schadengutachtens verzögern. Da wir oft erst nach diesen Arbeiten den Schaden ordnungsgemäß kalkulieren können. Wir sorgen auf jeden Fall dafür, dass Sie so schnell wie möglich Gewissheit über die Schadenshöhe und das weitere Vorgehen haben.

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Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Sachverständigenbüro für Ihre Unfalldokumentation.

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