Als Unfallgeschädigter haben Sie gewisse Rechte, die Sie in Anspruch nehmen können und sollten.
Natürlich möchte die Versicherung des Unfallgegners es vermeiden, die teils hohen Kosten zu tragen.
Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte genauestens kennen und geltend machen.
Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden)

Hier gilt der Grundsatz:
„Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre.“
Als Geschädigter haben Sie vollen Anspruch auf Schadenersatz für den durch den Unfall entstandenen Schaden.
Sie sollten die Abwicklung des Unfallschadens niemals der Versicherung des Unfallgegners überlassen. Das Schadenmanagement durch die Versicherung des Gegners kann mit Nachteilen für Sie verbunden sein.
Ihre Rechte:

Kontaktieren Sie uns nach einem Unfall und wir kümmern uns für Sie um Ihr Schadengutachten